Fronleichnam
Fronleichnam - Feiertag in Deutschland:
Fronleichnam im Jahr 2008 - Donnerstag, der 22.05.2008
Fronleichnam im Jahr 2009 - Donnerstag, der 11.06.2009
Fronleichnam im Jahr 2010 - Donnerstag, der 03.06.2010
Fronleichnam im Jahr 2011 - Donnerstag, der 23.06.2011
Fronleichnam im Jahr 2012 - Donnerstag, der 07.06.2012
Fronleichnam im Jahr 2013 - Donnerstag, der 30.05.2013
Mehr Informationen zum Fronleichnam:
Die liturgische Bezeichnung des Wortes bedeutet soviel wie „Hochfest des Leibes
und des Blutes Christi“. Die wörtliche Übersetzung lautet: Leib des Herrn.
Fronleichnam wird jedes Jahr am Donnerstag in der zweiten Woche nach Pfingsten gefeiert.
Das Fest knüpft an den Gründonnerstag an gedenkt der irdischen Menschwerdung des
Sohnes Gottes.
Die Entstehung des Festes geht zurück in das Jahr 1209. In diesem Jahr hatte die
Ordensfrau Juliana, die später heilig gesprochen wurde, im Augustinerkloster der
Bischofsstadt Lüttich, eine Vision, die den Mond in seinem vollen Glanz zeigte.
An einer Stelle jedoch sah die Ordensfrau einen dunklen Fleck.
Sie bat den Herrn ihr die Bedeutung dieses Flecks zu offenbaren und der Herr sprach,
dass der Mond die Kirche oder das Kirchenjahr darstellt und dass der Fleck bedeutet,
dass noch ein Kirchenfest fehle. Der Herr trug ihr auf, dass sie nun selbst dieses
Fest beginnen sollte um der Welt seinen Befehl zu verkünden.
Im Jahr 1264 war es Papst Urban IV. der das Fronleichnamsfest zum allgemein kirchlichen
Fest erkor. Erst später, nämlich im Jahr 1311, wurde das Fest auf Anordnung von
Papst Clemens V. auf dem Konzil von Vienne bestätigt. Im Jahr 1317 wurde das Fronleichnamsfest
unter Papst Johannes XXII dann endgültig weltweit angekündigt.
Die erste sichere Bezeugung einer Fronleichnamsprozession, welche zu diesem Zeitpunkt
in Köln statt fand, stammt aus dem Jahr 1279.
Heute gilt der Fronleichnamstag in Deutschland, in folgenden Bundesländern als gesetzlicher
Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz.
Auch in Gemeinden von Sachsen und Thüringen, mit überwiegend katholischer Bevölkerung,
gilt der Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag.
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